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Erörterungstermin zu kurzfristig

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Pressemitteilung der BI Tuchtberg

Erörterungstermin für Mastanlage Dielmissen zu kurzfristig und ohne Auslegung der vollständigen Unterlagen angesetzt – BI Tuchtberg fordert den Termin abzusagen

Der Erörterungstermin für das Genehmigungsverfahren zur geplanten Mastanlage Lüerdissen/Dielmissen soll gem. öffentlicher Bekanntmachung am 29.04.15 ab 9.00 Uhr in der Stadthalle Holzminden durchgeführt werden. Die Bekanntmachung erschien am 14.04.15 auf der Homepage des Landkreises, in der lokalen Tageszeitung gar erst am 17.04.2015.  Bei diesem Termin sollen die fristgerecht eingereichten Einwendungen (insgesamt ca. 1500 Einwendungen) erörtert werden. Obwohl im September 2014 auf Beschwerde der BI Tuchtberg und Empfehlung des Ministeriums hin die Antragsunterlagen erneut ausgelegt wurden, sind diese nach wie vor unvollständig. Wichtige Stellungnahmen und Prüfberichte wurden trotz mehrmaliger Nachfrage nicht zur Einsicht herausgegeben, grundlegende Auflagen der 9. Bundesimmissionsschutzverordnung und anderer gesetzlicher Vorschriften bewusst missachtet, obwohl es sich um ein öffentliches Verfahren handelt. Die Möglichkeit einer fairen Erörterung wird den besorgten und betroffenen Bürgern sowie den anerkannten Umweltverbänden daher nicht gegeben, obwohl dies verfahrens-rechtlich vorgeschrieben ist.

„Wir sind außerdem sehr empört darüber, dass der Termin so kurzfristig angesetzt wurde“, so Sprecherin Sonja Sonnenburg. „Wie sollen sich Arbeitnehmer innerhalb so kurzer Zeit Urlaub nehmen und sich inhaltlich vorbereiten können? Einige Einwender kommen von außerhalb des Landkreises und müssen die Anreise planen.“ Die Räumlichkeiten der Stadthalle wurden sicher schon eher gebucht, auch die Sachbearbeiter der Behörde müssen ausreichend Zeit haben, sich inhaltlich vorzubereiten. So sei anzunehmen, dass der Landkreis den Termin schon längerfristig geplant habe und ihn auch schon früher hätte bekanntgeben können.

Daher hat die BI Tuchtberg die Genehmigungsbehörde angeschrieben, um ihr Gelegenheit zu einer Korrektur dieser grundlegenden Verfahrensmängel zu geben und eine Vertagung des angesetzten Erörterungstermins gefordert. Sollte der Termin dennoch stattfinden, wird eine fachliche Teilnahme seitens der BI verweigert. Die BI Tuchtberg behält sich weitere rechtliche Schritte vor.

Die BI Tuchtberg weist nochmals darauf hin, dass seinerzeit ein transparentes Verfahren versprochen wurde. Trotz vieler Beschwerden wurde dieses Versprechen nach wie vor nicht eingehalten, was einen großen Vertrauensbruch darstellt. „Auch im Zusammenhang mit der Neuordnung des LSG Sollingvorland-Wesertal gibt es viele Kritikpunkte, die so nicht hinnehmbar sind“, so die BI Tuchtberg. Wer sich über das weitere Vorgehen der BI Tuchtberg genauer informieren möchte, ist zum nächsten Treffen am Donnerstag, 23.04.15 um 19.00 Uhr im Angerkrug Dielmissen herzlich eingeladen.


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